Elektronische Rechnung

Seit dem 1. April 2023 sind Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich dazu verpflichtet, unabhängig vom Auftragswert elektronische Rechnungen in Form von XRechnungen an öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern auszustellen und zu übermitteln (§ 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - ERechVO M-V). Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind.  

Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt dabei über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE). Zunächst müssen Sie sich als Nutzer einmalig bei der OZG-RE registrieren: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login
Diese Registrierung ist für Sie kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manuell erstellen und als XRechnung versenden.  

Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern wird dort unter der Leitweg-ID 13-SZMVSTRAS000-53 geführt.