Die ZMV erstellt jährlich für alle Betriebsrentenbezieher eine Leistungsmitteilung mit dem Titel: „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung gemäß § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG)“.
Diese Leistungsmitteilungen werden ab der 6. Kalenderwoche schrittweise versandt. Der Versand wird voraussichtlich bis Ende Februar 2026 abgeschlossen sein.
Die relevanten Daten wurden bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und stehen über ELSTER zur Verfügung. Ausgenommen ist eine kleine Anzahl von Fällen, bei denen die Übermittlung noch bis zum 28. Februar 2026 erfolgt.
Um Sie bestmöglich zu unterstützen, haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zur Leistungsmitteilung in einem Hinweisblatt für Sie zusammengestellt. Dieses können Sie über den folgenden Link abrufen: Hinweise zur Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung.
Wichtiger Hinweis:
Bei Fragen zur Besteuerung Ihrer Rentenleistungen oder zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.



