Zum 1. Juli 2025 wurden die Renten der ZMV - wie jedes Jahr - angepasst. Die Renten erhöhen sich um 1 %.
Wichtiger Hinweis:
Wie bereits in den vergangenen Jahren verzichten wir aus Kostengründen auf den Versand einer gesonderten schriftlichen Mitteilung zur Rentenanpassung. Die angepasste Rentenzahlung wurde automatisch berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Durch die Erhöhung der Betriebsrente kann es dazu kommen, dass die derzeit gültige Freibetragsgrenze von 187,25 € für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung überschritten wird. In diesem Fall besteht eine Beitragspflicht.